Levin Goldschmidt schuf die Grundlage für das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB)






Levin Goldschmidt war ein "deutscher" Jurist und Handelsrechtler.

Levin Goldschmidt studierte 1847 bis 1851 zuerst Medizin, dann Jurisprudenz in Berlin, Bonn und Heidelberg. In Berlin gehörte er der Landsmannschaft Normannia an. 1851 erwarb er an der Universität Halle die juristische Doktorwürde, mit einem Thema über Kommanditgesellschaften (De societate en commandite - Specimen I), und arbeitete dann bei den Danziger Gerichten.

Nachdem er 1855 an der Universität Heidelberg über eine Digestenstelle mit der Arbeit "Untersuchungen zur l. 122 § 1 D. de V. O. [45,1]" habilitiert wurde, arbeitete er zunächst als Privatdozent an der Universität Heidelberg. Dort wurde er 1860 zum außerordentlichen und 1866 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. Im August 1870 wurde er als Rat in das Bundes-, später Reichsoberhandelsgericht nach Leipzig, 1875 als Professor, an dem eigens für ihn errichteten ersten Lehrstuhl für Handelsrecht, und Geheimer Justizrat an die Universität Berlin berufen. Goldschmidt wurde 1873 aufgrund seiner herausragenden juristischen Fähigkeit in die Vorkommission zur Erarbeitung eines einheitlichen Zivilgesetzbuches für Deutschland, dem BGB, berufen.

Goldschmidt betätigte sich aber auch auf politischer Ebene. Als glühender Anhänger der Einigung Deutschlands durch Bismarck, unter Ausschluss Österreichs, wurde er 1875 in den Reichstag gewählt, wo er als Mitglied der Nationalliberalen Partei zweiter Vorsitzender der Kommission für die Konkursordnung war.

https://de.wikipedia.org/wiki/Levin_Goldschmidt

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