Eduard von Simson - Ein Auserwählter gilt als der „erste deutsche Verfassungsvater“
Martin
Eduard von Simson war ein Richter, Hochschullehrer und Parlamentarier
im Königreich Preußen. Seine jüdischen Eltern ließen Eduard Simson 1823
taufen. Er ist der „erste deutsche Verfassungsvater“ durch seine
Mitarbeit an der Reichsverfassung von 1849. Simson war Abgeordneter der
Frankfurter Nationalversammlung und von Dezember 1848 bis Mai 1849 ihr
Präsident. Dasselbe Amt übte er in den Reichstagen des Norddeutschen
Bundes und des Kaiserreichs aus. 1879 wurde er erster Präsident des
Reichsgerichts in Leipzig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_von_Simson
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