Eduard von Simson - Ein Auserwählter gilt als der „erste deutsche Verfassungsvater“







Martin Eduard von Simson war ein Richter, Hochschullehrer und Parlamentarier im Königreich Preußen. Seine jüdischen Eltern ließen Eduard Simson 1823 taufen. Er ist der „erste deutsche Verfassungsvater“ durch seine Mitarbeit an der Reichsverfassung von 1849. Simson war Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung und von Dezember 1848 bis Mai 1849 ihr Präsident. Dasselbe Amt übte er in den Reichstagen des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs aus. 1879 wurde er erster Präsident des Reichsgerichts in Leipzig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_von_Simson

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