Der geistige Urheber der Definition des Rechtsstaats






Friedrich Julius Stahl war ein Rechtsphilosoph, Jurist, preußischer Kronsyndikus und Politiker, der in Erlangen zum erwecklichen Kreis um Christian Krafft gehörte. Von Schelling und Savigny angeregt, schrieb er sein wissenschaftliches Hauptwerk Die Philosophie des Rechts nach geschichtlicher Ansicht (Heidelberg 1830–1837), das trotz großer Mängel epochemachend für die Geschichte der Staatswissenschaft war. Stahl trat darin der naturrechtlichen Lehre schroff entgegen und begründete seine Rechts- und Staatslehre »auf der Grundlage christlicher Weltanschauung«. Er forderte die »Umkehr der Wissenschaft« zum Glauben an die »offenbarte Wahrheit« der christlichen Religion. Stahl war 1848/49 Mitbegründer und -organisator sowie Programmgeber der Konservativen Partei Preußens. Er war Mitglied des Preußischen Herrenhauses auf Lebenszeit. Stahls großer Einfluss als Rechtsgelehrter geht u. a. daraus hervor, dass seine Definition des Rechtsstaats noch immer die in Deutschland meistzitierte ist.

Als erstes Kind seiner jüdischen Eltern, Babette und Valentin Jolson (seit 1813 offiziell: Goldsohn), wurde (Julius oder) Joël am 16. Januar 1802 in Würzburg geboren, wo er aber nur die ersten Kinderjahre verbrachte, bevor er 1805 mit seinen Eltern nach München ging, wo der „kleine Joll“ ab seinem dritten Lebensjahr im Hause seines Großvaters, des Vorstehers der jüdischen Gemeinde Münchens, Abraham Uhlfelder († 1813,) aufwuchs, dann ab 1811 das Wilhelmsgymnasium sowie ein Jahr das Lyzeum besuchte. 1819 nach dem Abschluss mit „Sehr gut“ wollte Julius, wie sein Vorbild und verehrter Lehrer Friedrich Thiersch, Latein unterrichten, wurde jedoch aufgrund seiner Religionszugehörigkeit nicht zugelassen. Auch unter dem Einfluss Thierschs, Niethammers sowie weiterer Lehrer und Freunde entschloss er sich, zur evangelisch-lutherischen Kirche überzutreten. Sein Vater stimmte diesem Wunsch unter dem Vorbehalt zu, dass dies fern von München geschehe. Der Freundeskreis des Konvertiten arrangierte die Taufe mit Thiersch und Ludwig Döderlein als Paten am 6. November 1819 in der Neustädter Kirche in Erlangen und er nahm den Namen Friedrich Julius Stahl an.

Es ist ein optimistischer Wahn, wenn die Anhänger des Kommunismus von der bloßen Gemeinschaft des Besitzes eine Eintracht der Gesinnung und ein Verschwinden aller Verbrechen erwarten. Denn die stärkste Wurzel des Bösen ist nicht die Not, sondern die Genußsucht und das unersättliche Mehrhabenwollen.

Das allgemeine Stimmrecht ist der Anfang, dessen notwendiges Ende der Kommunismus ist.

Das nach wahrer Sitte und Einsicht regiert werde, ist ein noch höherer Zweck, als daß nach oder mit der öffentlich Meinung regiert werde.

Bei dem ganzen Bildungswesen ist entscheidend, daß dies nicht bloß Unterricht, sondern zugleich Erziehung ist, und diese überall den Unterricht mittels der Persönlichkeit des Lehrers durchdringt.

Die Toleranz ist ein Kind des Unglaubens; die Forderung der Gewissensfreiheit, als Recht gesetzlicher Staaten und verfassungsmäßig regierter Völker, ist ein Teil jenes Werkes der Zerstörung und Umwälzung, welche die moderne Wissenschaft bezeichnet und die Ruhe Europas bedroht.

In der unverbrüchlichen Handhabung der Gerechtigkeit besteht vor allem die Majestät und Heiligkeit des Staates.

Nationalcharakter ist der göttliche Beruf einer Nation.

Nicht das Volk hat seinen Widerwillen gegen den Adel, sondern nur der Theil desselben, der zu viel Neid besitzt, um eine Größe neben sich zu ertragen, und zu wenig Stolz, um ihr die Macht des eigenen Werthes entgegenzusetzen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Julius_Stahl

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